Koordiniert, leitliniengerecht und im Team: Versorgung von Beatmungspatienten zu Hause

BdP und KBV haben ein Versorgungsprogramm erarbeitet bei dem Patienten, die zu Hause beatmet werden, künftig von einer fachübergreifenden und abgestimmten Betreuung durch Ärzte und Pflegekräfte profitieren sollen.

In Deutschland werden immer mehr Patienten außerhalb des Krankenhauses beatmet. Genaue Zahlen liegen nicht vor, Schätzungen gehen aber von einer Größenordnung von rund 15.000 invasiv und einer weit größeren Anzahl nichtinvasiv (etwa mittels Maske) beatmeter Menschen aus. Für die Zukunft ist hier aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts sowie der demografischen Entwicklung  mit einer weiteren Zunahme zu rechnen. „Auch auf diesem Gebiet, das früher zwingend mit einem Krankenhausaufenthalt verknüpft war, zeigt sich eindeutig der Trend zur Ambulantisierung. Diese für die Patienten erfreuliche Entwicklung bedeutet jedoch insofern eine Herausforderung für die Versorgung, als dass verschiedene Akteure in die Betreuung solcher Patienten involviert sind – neben Ärzten etwa spezialisierte Pflegedienste. Hier setzt unser Konzept an“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen.

Teilnehmende Ärzte sollen regionale Netzwerke schaffen, die eine koordinierte und qualitätsgesicherte Behandlung von Beatmungspatienten sicherstellen. Ziele sind neben einer höheren Lebensqualität der Patienten unter anderem, ihre Abhängigkeit von künstlicher Beatmung möglichst zu reduzieren und wiederkehrende Krankenhausaufenthalte – sogenannte Drehtüreffekte – zu vermeiden.

Der Vorsitzende des BdP, Dr. Frank Heimann, sagte:  „Dieses Vertragskonzept zeigt, dass wir Lungenärzte (Pneumologen) uns zum Wohle unserer Patienten dieser komplexen Herausforderung in der ambulanten Versorgung stellen. Ohne die tatkräftige professionelle Unterstützung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wäre das nicht umsetzbar! Wir hoffen jetzt, für dieses Vertragskonzept in den einzelnen KV-Regionen Vertragspartner zu finden.“

An dem Versorgungsvertrag  zur ambulanten Behandlung von Beatmungspatienten können folgen Fachgruppen teilnehmen: Fachärzte für Innere Medizin und Pneumologie, Fachärzte für Lungenheilkunde sowie Fachärzte für pädiatrische Pneumologie zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Bei gleichwertiger Qualifikation steht das Konzept auch benachbarten Fachgruppen offen. Um ein regionales Netzwerk zu bilden, sind Kooperationsvereinbarungen zwischen den Fachärzten, stationären Einrichtungen, Pflegediensten sowie Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten verpflichtend. Maßnahmen zur Qualitätssicherung gehören ebenfalls dazu.

Dazu erläuterte Dr. Christian Franke, Leiter der BdP-Arbeitsgruppe Beatmung und Vorsitzender des Landesverbands Thüringen:  „Die Kostenübernahmeverpflichtung der häuslichen Beatmungs- und Intensivpflege wurde vor Jahren im SGB V festgeschrieben – das war ein Segen für die Betroffenen. Doch Verbesserungen sind weiterhin notwendig. So sprechen wir uns für eine verpflichtende  ärztliche Versorgung durch Beatmungsspezialisten im ambulanten Bereich aus. Außerdem ist die ärztliche Betreuung von Beatmungspatienten im aktuellen EBM nicht adäquat abgebildet.  Modellprojekte einzelner Regionen haben gezeigt, wie es gehen kann. Aber was wir brauchen, ist eine echte sektorenübergreifende Lösung für ganz Deutschland! Mit unserem Konzept kann das gelingen!“

Hintergrund zur KBV-Vertragswerkstatt: Nach dem Motto „„Besondere Lösungen für besondere Probleme“ entwickelt die Vertragswerkstatt der KBV gemeinsam mit Kassenärztlichen Vereinigungen, Berufsverbänden und Selbsthilfeorganisationen Konzepte für spezielle Versorgungsangebote, welche die allgemeine, zwischen Krankenkassen und KBV ausgehandelte kollektivvertragliche Versorgung ergänzen. Damit die Konzepte tatsächlich Eingang in die Versorgung finden, müssen die Krankenkassen deren Umsetzung unterstützen. Nähere Informationen zur Vertragswerkstatt gibt es hier: http://www.kbv.de/html/100.php

 

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